Aloe vera und Verbraucherschutz

Verbraucherschutz wird im Zusammenhang mit Aloe vera zunehmend interessant, wenn der anhaltende Trend neben vertrauenswürdigen Anbietern auch eifrige Geschäftemacher anzieht. Achten Sie beim Kauf von Aloe vera Produkten darauf, dass die Pflanzen ohne chemische Düngemittel, Schädlingsvernichtungsmittel und Konservierungsstoffe angebaut und verarbeitet wurden. Zertifizierte Bio-Produkte tragen entsprechende Gütesiegel auf der Verpackung.

  • Das arznei-telegramm – Informationsdienst für Ärzte und Apotheker – antwortet auf die Frage: ALOE VERA – WAS IST DRAN?
  • Einem Bericht der Verbraucherzentrale Thüringen zufolge, ist Aloe vera kein Heilmittel.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden gerne im Strukturvertrieb, auch Multi-Level-Marketing (MLM) genannt, angeboten. Der MLM-Beobachter erläutert, wie Sie betrügerisch angelegte Pyramidensysteme erkennen. Amerikanische Gerichte wenden bei der juristischen Beurteilung von MLM-Unternehmen den 70 Prozent Test an.
  • Das Verbraucherzentrum NRW warnt vor übertriebenen Wirkungsaussagen beim Vertrieb von Aloe vera Produkten.
  • Die Warnung des Verbraucherzentrums NRW richtet sich auch an Aloe vera Laien-Verkäufer, die sich gegebenenfalls wegen illegalem Inverkehrbringen von Arzneimitteln verantworten müssen.
  • Die EU-Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 regelt die Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln. Gemäß Artikel 1 Punkt 2 dieser Richtlinie gelten als Arzneimittel: „Alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bezeichnet werden; Alle Stoffe ..., die dazu bestimmt sind, im oder am menschlichen Körper ... zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt zu werden, gelten ebenfalls als Arzneimittel“.
  • Bericht zur Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU.
    Im Vereinigten Königreich stellten die Behörden fest, dass 42 Prozent bestimmter Nahrungsergänzungen – darunter auch Aloe vera – bestrahlt sind. Das Bestrahlen von Lebensmitteln ist in der EU nicht erlaubt. Kontrollierte Bio-Produkte bieten hier vielleicht eine gewisse Sicherheit, da sie nicht bestrahlt werden und keine genetisch veränderten Zutaten enthalten dürfen.
  • BDIH Richtlinie und Gütesiegel: „Kontrollierte Natur-Kosmetik“.
  • Quackwatch, Inc., which was a member of Consumer Federation of America from 1973 through 2003, is a nonprofit corporation whose purpose is to combat health-related frauds, myths, fads, and fallacies. Its primary focus is on quackery-related information that is difficult or impossible to get elsewhere.

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